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Die wichtigsten Argumente für eine Organspende

Bei Ihrer Entscheidung für eine Organspende können die folgenden Gedanken hilfreich sein.

Anderen Menschen helfen zu wollen, ist die Hauptmotivation für eine Organ- und Gewebespende. Organspender können das Leben schwerkranker Menschen retten. Und oft profitiert nicht nur eine einzelne Person: Bis zu sieben Patientinnen und Patienten kann durch die Übertragung von Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm eines Spenders das Leben gerettet oder ihre Lebensqualität erheblich verbessert werden.

Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben.

Ein klares und dokumentiertes Bekenntnis zur Organspende bedeutet auch Fürsorge für die Angehörigen, nimmt es ihnen doch im Fall des Todes eines potenziellen Organspenders eine schwierige Entscheidung ab. Zudem kann die lebensrettende Organspende für die Angehörigen auch ein Trost sein. Viele können so aus dem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung schöpfen und ihn besser verarbeiten.

Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann man plötzlich zu denjenigen gehören, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Die Wahrscheinlichkeit, eines Tages selbst ein Spenderorgan zu benötigen, liegt übrigens deutlich höher, als einen Hirntod zu erleiden und zum Organspender zu werden.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist nicht ein für allemal bindend. Wer im Laufe der Zeit seine Meinung ändert, kann jederzeit seine alte Erklärung vernichten und auf einem neuen Organspendeausweis seine geänderte Einstellung festhalten.

Die behandelnden Ärzte sind dem Wohl des Patienten verpflichtet, daher ist das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben eines jeden Patienten zu retten. Auch potentielle Organspender können sicher sein, dass die Ärzte bis zuletzt für ihr Leben kämpfen. Möglichen Interessenskonflikten hat das Transplantationsgesetz durch seine Regelungen vorgebeugt: Die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls wird streng von einer möglichen Organspende und Organtransplantation getrennt. Weder dürfen die an den Untersuchungen zur Feststellung des Hirntodes beteiligten Ärzte an der Entnahme oder an der Übertragung der Organe und/oder Gewebe des Spenders beteiligt sein noch dürfen sie Weisungen eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist.

Die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen werden unter Achtung der Würde des Spenders durchgeführt. Nach der Entnahmeoperation wird die Wunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Die Angehörigen können in der von ihnen gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen.