Die Organentnahme
Sobald bei einem Menschen der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) eindeutig festgestellt und die Zustimmung zur Organentnahme geklärt ist, beginnt ein streng geregelter Ablauf, der Sicherheit und Schutz vor Missbrauch gewährleistet.
- Die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) veranlasst Laboruntersuchungen, die ausschließen, dass beim Organspender Erkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten.
- Anschließend übermittelt die DSO der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) und den Transplantationszentren alle Daten, die notwendig sind, um nach dem passenden Empfänger zu suchen.
- Die DSO organisiert außerdem in Absprache mit dem Krankenhaus und dem entsprechenden Transplantationszentrum die Organentnahme.
- Nach der Organentnahme wird der Leichnam für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend normal bestattet werden.
- Gleichzeitig beginnt die „Reise des Organs“, das heißt, es wird sorgfältig verpackt und zügig zum entsprechenden Transplantationszentrum transportiert. Hier erhält der Empfänger sein Geschenk des Lebens – das lebensrettende Organ.

Kontakt

Monika Seibel
06131 2069-49
mseibel@lzg-rlp.de