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Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen im Rhein-Lahn-Kreis

©LZG

Gesetzliche Krankenkassen sowie Landkreis, Agentur für Arbeit und Jobcenter im Landkreis Rhein-Lahn unterzeichnen in Bad Ems eine Kooperationsvereinbarung, um die Gesundheit arbeitsloser Menschen gemeinsam zu stärken 

Das Jobcenter im Rhein-Lahn-Kreis und die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), vertreten durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) in Trägerschaft der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG), nehmen am bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“ teil. 

Um die Zusammenarbeit im Landkreis langfristig zu vereinbaren, unterzeichneten Jochen Geißel als Geschäftsführer des Jobcenters und die Landesvorstände der gesetzlichen Krankenkassen die Kooperationsvereinbarung im Projekt. Sie dient der Konkretisierung und näheren Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Rahmen der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen. „Gesundheitsförderung für erwerbslose Menschen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Beteiligung regionaler Träger bildet eine wichtige Grundlage für den Zugang zur Zielgruppe“, betonen die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Lebenswelt Kommune 

Die Projektbeteiligten vereinbaren, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gesundheitsfördernde Angebote in der Lebenswelt Kommune zu entwickeln und zu unterstützen. Arbeitslose trifft man zwar im Jobcenter an, aber hier erwarten sie bisher noch nicht zum Thema Gesundheitsförderung angesprochen zu werden. „Durch das Projekt haben wir die Möglichkeit, konkrete Angebote für die Gesundheit unserer Kunden aktiv mitzugestalten,“ erklärt Jochen Geißel, der sich mit dem Jobcenter für das Projekt auf Bundesebene beworben hat. „Wir wissen, wie zentral Gesundheit für die Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit ist und sehen die Angebote für unsere Kundinnen und Kunden als Bereicherung.“ 

Das Projekt bindet die Maßnahmeträger, die Anbieter für Gesundheitsförderung in der Region und andere Einrichtungen im Rhein-Lahn-Kreis ein und fördert die Umsetzung von gesundheitsfördernden Angeboten vor Ort. 

Neue Angebote brauchen Zeit 

Die Fachkräfte des Jobcenters arbeiten aktiv im Projekt mit und haben sich direkt zu Beginn in motivierenden Gesundheitsgesprächen fortbilden lassen. Kundinnen und Kunden werden im Gespräch für das Thema Gesundheitsförderung sensibilisiert und zur freiwilligen Teilnahme an geeigneten Angeboten motiviert. 

Die Vorbereitung der ersten Angebote läuft auf Hochtouren. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei und freiwillig. Ziel ist es, den Zugang zu diesen Angeboten zu verbessern, damit langfristig die Gesundheit arbeitsloser Menschen zu stärken und auch die Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Schwerpunkte der Planung liegen aktuell auf der allgemeinen Gesundheitsförderung sowie auf Ernährung, Umgang mit Medien und Stress. Denn: Anhaltende Arbeitslosigkeit kann zu einem gesundheitlichen Risiko werden. Bei vielen Erwerbslosen fallen die Tagesstrukturen weg, sie verlieren soziale Kontakte und damit oft auch ihr Selbstwertgefühl. „Sich wieder um die eigene Gesundheit kümmern zu können, ist ein wichtiger Schritt für die Betroffenen. Im Rhein-Lahn-Kreis treffen wir auf sehr engagierte Fachkräfte und sind gespannt, wie die Angebote im ersten Anlauf angenommen werden. Wir wissen aber auch, dass eine Etablierung der neuen Angebote Zeit braucht“, berichtet Tatjana Kremer, zuständige Referentin in der LZG. 

Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung und zum Projekt in Rheinland-Pfalz sind hier zu finden. 


Über das GKV-Bündnis für GESUNDHEIT: 

Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen. 


V.i.S.d.P. Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer der LZG 

 

Foto:

(v.l.n.r.) Sandra Helms, Projektleitung; Jochen Geißel, Geschäftsführer Job-center; Kristin Weyel, Teamleiterin Markt & Integration; Tatjana Kremer, Projekt-Referentin. (©LZG)

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