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Wer kann Organe spenden?

Grundsätzlich kann jeder Mensch – egal welchen Geschlechts oder Alters – nach seinem Tod seine Organe spenden. Für eine Organübertragung in Frage kommen Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm, außerdem Gewebe wie z.B. Hornhaut und Knochen.

Die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende sind im Transplantationsgesetz klar geregelt:

  • Der Verstorbene muss zu Lebzeiten in die Organentnahme eingewilligt haben. Idealerweise geschieht dies durch einen Organspendeausweis. Liegt keine Willensbekundung pro oder contra Organspende vor, müssen stellvertretend die Angehörigen der Organentnahme zustimmen.
  • Der Tod muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer eindeutig festgestellt worden sein. Hierzu müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall (Hirntod) des potentiellen Spenders diagnostiziert haben. Die beiden Untersuchenden dürfen nicht an der späteren Organentnahme oder der Transplantation beteiligt sein.